Zeitausgleich für Überstunden - Verhältnis 1:1 = unrichtig : LG Wien 44Cg 71/80
Wenn Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Abgeltung von Überstunden durch Freizeit auf einem Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 lauten, ist der Arbeitnehmer berechtigt den Überstundenzuschlag in Geld (nach) zufordern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neues Volksblatt (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung 331.2 Löhne 331.232 Zeitlohn |
Region: | Österreich
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