Zur Reichweite des Prozesshindernisses einer unter Anspruchsverzicht erfolgten Klagsrücknahme

Der OGH führte dazu aus, dass der Umfang dieses Hindernisses nur so weit reicht, wie die Rechtskraft eines Sachurteiles über die Klage reichen würde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1981)
VerfasserIn: Lenz, Karl
Ort / Verlag / Datum:02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
347.91/.95 Zivilprozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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