Die Haftung des Prüfers und seiner Gehilfen nach der Makler-und Bauträgerverordnung
Bei dem Prüfungsvertrag nach 16 Abs.1 MaBV handelt es sich um einen Werkvertrag mit Geschäftsbesorgung. 17 Abs.2 MaBV enthält eine vertragliche Regelung, die nur Ansprüche gegen den Prüfer, nicht aber gegen dessen Gehilfen begründet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 16.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.824.1 Gewerbeordnung
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Region: | BRD
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