26 Z 4 AngG : Oberster Gerichtshof vom 20. Februar 1979

Ein nicht vom Arbeitgeber selbst, sondern von einem Mitbediensteten beleidigter Angestellter ist nur dann zum vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis berechtigt, wenn er zuvor vergeblich Abhilfe durch den Arbeitgeber verlangt hat. Arbeitgeber iS dieser Regel ist grundsätzlich nur der Geschäft...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1981; Nr 2)
VerfasserIn: Migsch, Erwin
Ort / Verlag / Datum:04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverhältnisse
331 Arbeitgeber
Region:Österreich
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