Für den 'Vater ohne Trauschein' gibt es kein Sorgerecht : Freie Partnerschaften werden von der Rechtsordnung akzeptiert

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass das Sorgerecht über ein nichteheliches Kind nur der Mutter und nicht auch dem Vater zusteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
Ort / Verlag / Datum:25.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:372 Kindererziehung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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