Für den 'Vater ohne Trauschein' gibt es kein Sorgerecht : Freie Partnerschaften werden von der Rechtsordnung akzeptiert
Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass das Sorgerecht über ein nichteheliches Kind nur der Mutter und nicht auch dem Vater zusteht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 372 Kindererziehung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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