Alkohol und Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Insgesamt gesehen hat die Rechtsprechung sich sehr stark am Einzelfall orientiert. Ein bloss schlichter Fall der Trunkenheit reicht nicht aus. Vielmehr muss eine Häufung von Fällen, Abmahnungen bzw. Verstoss gegen eine generelle Regelung vorliegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung
613.81 Alkoholismus |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Insgesamt gesehen hat die Rechtsprechung sich sehr stark am Einzelfall orientiert. Ein bloss schlichter Fall der Trunkenheit reicht nicht aus. Vielmehr muss eine Häufung von Fällen, Abmahnungen bzw. Verstoss gegen eine generelle Regelung vorliegen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |