Unterschied zwischen Richtigstellung der Parteienbezeichnung und einer Parteiänderung : LGfZRS Wien vom 25. April 1979
Die Richtigstellung der Parteienbezeichnung ist nicht nur zulässig, sondern in jeder Lage des Verfahrens auch von Amts wegen durchzuführen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1981; Nr 13)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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