Schattenflaggen - gewerkschaftliche Probleme auf hoher See
Nach Ansicht der ITF liegt der Tatbestand einer Schattenflagge dann vor, wenn die nutzgeniessende Eigentümerschaft und ökonomische Kontrolle eines Schiffes nicht im Lande der Flagge (Souveränität), welche gefahren wird, liegt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen über Multinationale Konzerne (1981; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.79 Seerecht
331.881 Gewerkschaftsbewegung, internationale 341.176 EG 656.6 Schiffahrt 341.225 Seerecht, internationales 341.232 OECD 331.823 Arbeitsschutz |
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Zusammenfassung: | Nach Ansicht der ITF liegt der Tatbestand einer Schattenflagge dann vor, wenn die nutzgeniessende Eigentümerschaft und ökonomische Kontrolle eines Schiffes nicht im Lande der Flagge (Souveränität), welche gefahren wird, liegt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |