Schattenflaggen - gewerkschaftliche Probleme auf hoher See

Nach Ansicht der ITF liegt der Tatbestand einer Schattenflagge dann vor, wenn die nutzgeniessende Eigentümerschaft und ökonomische Kontrolle eines Schiffes nicht im Lande der Flagge (Souveränität), welche gefahren wird, liegt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen über Multinationale Konzerne (1981; Nr 1)
VerfasserIn: Hauf, Johann
Ort / Verlag / Datum:01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.79 Seerecht
331.881 Gewerkschaftsbewegung, internationale
341.176 EG
656.6 Schiffahrt
341.225 Seerecht, internationales
341.232 OECD
331.823 Arbeitsschutz
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