Gemeinsames Sorgerecht auch nach der Scheidung : Amtsgericht entscheidet gegen Gesetzeswortlaut / Verfassungskonforme Auslegung
In einem kühnen Akt hat ein Familiengericht auch nach der Scheidung beiden Eltern die Sorge über das gemeinsame Kind zugesprochen, ohne das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung 372 Kindererziehung 34.038 Rechtsprechung 3-053.2 Kinder 347.634 Elternrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In einem kühnen Akt hat ein Familiengericht auch nach der Scheidung beiden Eltern die Sorge über das gemeinsame Kind zugesprochen, ohne das Bundesverfassungsgericht anzurufen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |