Gemeinsames Sorgerecht auch nach der Scheidung : Amtsgericht entscheidet gegen Gesetzeswortlaut / Verfassungskonforme Auslegung

In einem kühnen Akt hat ein Familiengericht auch nach der Scheidung beiden Eltern die Sorge über das gemeinsame Kind zugesprochen, ohne das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1981)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung
372 Kindererziehung
34.038 Rechtsprechung
3-053.2 Kinder
347.634 Elternrecht
Region:BRD
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