Die unbezahlte Freistellung von Arbeit

Ein Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung kann sich aufgrund Gesetzes, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, in Ausnahmefällen auch durch den Gleichbehandlungsgrundsatz, durch betriebliche Übung oder aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben. Erkrankt der Arbeitnehmer während eine...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 14)
VerfasserIn: Hoyningen-Huene, Gerrick V
Ort / Verlag / Datum:01.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Urlaub
331.216 Lohnfortzahlung
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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