Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine fristlose Kündigung
Die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung hängt von dem Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ab. Endet ein solches Beschäftigungsverhältnis, dann endet damit auch die Versicherungspflicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung
368.4 Sozialversicherung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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