Arbeitsunfall viel zu spät gemeldet : OGH
Hätte der Arbeitgeber die Meldung erstattet, hätte die Unfallversicherung von Amts wegen eine Rente zuerkennen können. Daher hafte der Arbeitgeber der Angestellten für jene Rentenbeträge, die ihr infolge der Unterlassung der Unfallsanzeige entgangen sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.04.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
347.513 Schadenersatz 331.823 Arbeitsunfälle 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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