Arbeitsunfall viel zu spät gemeldet : OGH

Hätte der Arbeitgeber die Meldung erstattet, hätte die Unfallversicherung von Amts wegen eine Rente zuerkennen können. Daher hafte der Arbeitgeber der Angestellten für jene Rentenbeträge, die ihr infolge der Unterlassung der Unfallsanzeige entgangen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1981)
VerfasserIn: Marhold, Franz
Ort / Verlag / Datum:03.04.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
347.513 Schadenersatz
331.823 Arbeitsunfälle
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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