Beschäftigungspflicht im öffentlichen Dienst : Bundesarbeitsgericht vom 24.10.1979

Im öffentlichen Dienst kann damit auch der Anspruch eines Angestellten gemeint sein, mit einer bestimmten tariflichen Vergütungsgruppe entsprechenden Tätigkeiten beschäftigt zu werden. Angestellte des öffentlichen Dienstes haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Aufgaben in den Stellenplan oder den...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.08 Dienst, öffentlicher
35.088 Beamte: Arbeitsbedingungen
34.038 Rechtsprechung
35.081.74 Beamte: Arbeitsverträge
Region:BRD
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