Verletzung des Rechts auf Gehör und Urteilskorrektur im Zivilprozess

Die Anhebung der Berufssumme hat u. a. dazu geführt, dass immer mehr Zivilurteile wegen Verletzung des Rechts auf Gehör mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Der Beitrag zeigt, dass die ZPO in diesen Fällen bereits de lege lata eine Urteilskorrektur ermöglicht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 9)
VerfasserIn: Braun, Johann
Ort / Verlag / Datum:25.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Prozessverfahren
347.955 Rechtsmittel
347.9 Zivilprozessordnung
Region:BRD
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