Soziale Rechte von Ausländern und Gegenseitigkeitsprinzip : Erörtert an der Frage des 'Rentenexports'

Für das Recht der Ausländer wird gelten müssen: Je zahlreicher und je länger sie in unserem Lande leben, desto weniger können die Kriterien ihrer Behandlung aus ganz andersartigen Lebensbedingungen von Deutschen im Ausland geholt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialgerichtsbarkeit (1980; Nr 10)
VerfasserIn: Köbl, Ursula
Ort / Verlag / Datum:10.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
351.83 Gesetzgebung, soziale
342.717 Ausländerrecht
342.7 Grundrechte
368.43 Pensionsversicherung (SV)
Region:BRD
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