Nichtzulassungsbeschwerde im Arbeitsgerichtsprozess: Erfordernis der Einlegung beim Bundesarbeitsgericht : Bundesarbeitsgericht v.4.11.1980
Die Nichtzulassungsbeschwerde des ArbGG 1979 ist beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Die Verantwortung für die Einlegung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs beim zuständigen Gericht trägt der Rechtsanwalt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.955 Rechtsmittel
34.038 Rechtsprechung 347.998 Arbeitsgerichte |
Region: | BRD
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