Karenzurlaub wegen Adoptivkindes

Austritt der Buchhalterin deswegen gerechtfertigt, weil ihr der Arbeitgeber eine vereinbarungswidrige Arbeitszeit aufzwingen wollte, die für die Angestellte zudem ungünstiger war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1981)
Ort / Verlag / Datum:20.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
347.633 Adoption
Region:Österreich
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