Direkt-Rentenversicherungen und Anpassung nach 16 BetrAVG

Die Steigerung der Lebenshaltungskosten ist zwar ein besonders naheliegender, aber nicht der einzige Masstab für das billige Ermessen. Das BAG wendet sich ausdrücklich gegen die Annahme, den Gerichten sei eine Rechtsfortbildung gestattet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 10)
VerfasserIn: Kessel, Hans
Ort / Verlag / Datum:06.03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.43 Pensionsdynamik
Region:BRD
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