Direkt-Rentenversicherungen und Anpassung nach 16 BetrAVG
Die Steigerung der Lebenshaltungskosten ist zwar ein besonders naheliegender, aber nicht der einzige Masstab für das billige Ermessen. Das BAG wendet sich ausdrücklich gegen die Annahme, den Gerichten sei eine Rechtsfortbildung gestattet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.43 Pensionsdynamik |
Region: | BRD
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