Sendezeit für Wahlwerbesendungen : OVG Rheinl.-Pfalz vom 1.10.1980
Masstab für die Abstufung bei der Gewährung von Sendezeit ist die Bedeutung der Partei. Sie wird ausser durch das in 5 Abs.1 S. 3 PartG exemplarisch aufgeführte Einzelkriterium der zuletzt erzielten Wahlergebnisse durch verschieden sonstige Umstände bestimmt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
34.038 Rechtsprechung 324 Wahlen 329 Parteien, politische |
Region: | BRD
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