Sendezeit für Wahlwerbesendungen : OVG Rheinl.-Pfalz vom 1.10.1980

Masstab für die Abstufung bei der Gewährung von Sendezeit ist die Bedeutung der Partei. Sie wird ausser durch das in 5 Abs.1 S. 3 PartG exemplarisch aufgeführte Einzelkriterium der zuletzt erzielten Wahlergebnisse durch verschieden sonstige Umstände bestimmt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:03.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
34.038 Rechtsprechung
324 Wahlen
329 Parteien, politische
Region:BRD
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