Tarifvertragliche Regelung des Alterssicherungsbetrages für Arbeiter zur Absicherung des bisherigen Lebenstandards : Bundesarbeitsgericht von 28.5.1980

Die authentische Interpretation enthält verbindliche Tarifnormen den Gerichten ist es verwehrt, allgemeine Erwägungen der Zweckmässigkeit als Auslegungsmasstab heranzuziehen. Eine tarifliche Regelung, die für die Alterssicherung nicht nur den Tariflohn, sonden den Effektivlohn zur Grundlage der Verd...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:13.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.116 Tarifverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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