Eingruppierung nach auszuübenden Tätigkeiten : Bundesarbeitsgericht vom 23.4.1980
Für die Eingruppierung von Arbeitnehmern im Brauereigewerbe kommt es nicht auf einen Eingruppierungsakt des Arbeitgebers an. Für die Eingruppierung sind allein die übertragenen und ausgeführten Arbeiten massgeblich.
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.116 Tarifverträge 331.116 Arbeitsverhältnisse 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für die Eingruppierung von Arbeitnehmern im Brauereigewerbe kommt es nicht auf einen Eingruppierungsakt des Arbeitgebers an. Für die Eingruppierung sind allein die übertragenen und ausgeführten Arbeiten massgeblich. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |