Das Recht des Kommanditisten zum Ausscheiden aus der Publikumspersonengesellschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
Um bei Publikumspersonengesellschaften eine Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden, dem Gesellschafter aber dennoch die Möglichkeit zu geben, sich von der Gesellschaft zu lösen, entwickelte die Rechtsprechung ein besonderes Austrittsrecht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (1981; Nr 8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 18.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.32 Kommanditgesellschaften |
Region: | BRD
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