Das Recht des Kommanditisten zum Ausscheiden aus der Publikumspersonengesellschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Um bei Publikumspersonengesellschaften eine Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden, dem Gesellschafter aber dennoch die Möglichkeit zu geben, sich von der Gesellschaft zu lösen, entwickelte die Rechtsprechung ein besonderes Austrittsrecht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (1981; Nr 8)
VerfasserIn: Loritz, Karl-Georg
Ort / Verlag / Datum:18.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.32 Kommanditgesellschaften
Region:BRD
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