Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Vergleich : Bundesarbeitsgericht v.4.3.1980
Ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vergleichsweise vereinbart worden, so kann die Unwirksamkeit eines derartigen Vergleichs nur nach den Vorschriften der 123, 138, 242 oder 779 BGB geltend gemacht werden.
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverhältnisse |
Region: | BRD
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