Arbeitsvertrag und Beschäftigung eines ohne Zustimmung des Personal-(Betriebs-) rats eingestellten Arbeitnehmers : Bundesarbeitsgericht v.2.7.1980

Ein ohne Zustimmung des Betriebsrats abgeschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Der Betriebsrat (Personalrat) kann verlangen, dass der ohne ihre Zustimmung eingestellte Arbeitnehmer nicht im Betrieb (Verwaltung) beschäftigt wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
331.116 Arbeitsverträge
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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