Arbeitsvertrag und Beschäftigung eines ohne Zustimmung des Personal-(Betriebs-) rats eingestellten Arbeitnehmers : Bundesarbeitsgericht v.2.7.1980
Ein ohne Zustimmung des Betriebsrats abgeschlossener Arbeitsvertrag ist wirksam. Der Betriebsrat (Personalrat) kann verlangen, dass der ohne ihre Zustimmung eingestellte Arbeitnehmer nicht im Betrieb (Verwaltung) beschäftigt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung 331.116 Arbeitsverträge 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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