Grundlage für die Beurteilung der Regelmässigkeit von Überstunden : OGH v.3.6.1980
Innerhalb des Beurteilungszeitraumes müssen die Überstunden in einer Form verteilt sein, dass sich ihr regelmässiger Charakter, d. h., die, wenn auch nicht gleichmässige, Wiederholung von Überstunden innerhalb des Zeitabschnittes von 13 Wochen erkennen lässt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.817(094.5) Urlaubsgesetzgebung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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