Lehrinhalts-und Lehrmethodenfreiheit im privaten Fernlehrwesen

Die Zulassungsbehörde ist insoweit nicht befugt, dem Fernlehrinstitut eine bestimmte Konzeption zu oktroyieren, wenn diese nicht erwiesenermassen die einzige erfolgversprechende ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 4)
VerfasserIn: Gern, Alfons
Ort / Verlag / Datum:15.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.018.43 Fernschulen
342.733 Lehrfreiheit
338.983 Gewerbepolitik
351.824.1 Gewerbeordnung
Region:BRD
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