'Entschädigung falls Enteignung' : Beachtung der Junktim-Klausel bei enteignenden Eingriffen?
Lassen sich aber die Enteignungstatbestände nicht normieren und kommt auch ein 'Verbot des Eingriffs für den Fall der Enteignungswirkung' im Gesetz nicht in Betracht, so sollte keinerlei tatbestandsgelöste Entschädigungsregelung getroffen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 15.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.712.5 Enteignung
342.7 Grundgesetz, Bonner 347.513 Schadenersatz 342.739 Eigentum: Unverletzlichkeit |
Region: | BRD
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