'Entschädigung falls Enteignung' : Beachtung der Junktim-Klausel bei enteignenden Eingriffen?

Lassen sich aber die Enteignungstatbestände nicht normieren und kommt auch ein 'Verbot des Eingriffs für den Fall der Enteignungswirkung' im Gesetz nicht in Betracht, so sollte keinerlei tatbestandsgelöste Entschädigungsregelung getroffen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 2)
VerfasserIn: Leisner, Walter
Ort / Verlag / Datum:15.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.712.5 Enteignung
342.7 Grundgesetz, Bonner
347.513 Schadenersatz
342.739 Eigentum: Unverletzlichkeit
Region:BRD
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