Änderungsgenehmigung und Öffentlichkeitsbeteiligung im Atomrecht

Die Öffentlichkeitsbeteiligung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren dient der Erweiterung des Informationshorizontes der Genehmigungsbehörde und dem Individualschutz, hat aber keine allgemeine Befriedungs-und Konsensfunktion.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1981; Nr 2)
VerfasserIn: Ossenbühl, Fritz
Ort / Verlag / Datum:15.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777.51 Atomrecht
621.311 Kernkraftwerke
351.95 Verwaltungsverfahren
351.9 Verwaltungsrecht
Region:BRD
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