Mitbestimmungsgesetz : Zulässigkeit der Wahl eines weiteren Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden Zusammensetzung fakultativer Aufsichtsratsausschüsse

Die Zusammensetzung des Vorstandsausschusses, dem ausser dem AR-Vorsitzenden lediglich zwei weitere Vertreter der Anteilseigner angehören, ist zulässig. Allerdings darf dies nicht dazu führen, den Arbeitnehmervertretern notwendige Informationen vorzuenthalten, die für ihre Entscheidung über die orga...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb ZS N 7 (1981)
VerfasserIn: Hoffmann, Dietrich
Ort / Verlag / Datum:13.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
347.725 Aktienrecht
340.142(094.9) Entscheidungen, gerichtliche
347.72.036 Aufsichtsrat
Region:BRD
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