Der Begriff der Berufsunfähigkeit im Wandel der Rechtsprechung
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein Versicherter berufsunfähig iSD RVO ist, wenn er eine sozial und gesundheitlich angepasste Tätigkeit nicht mehr vollschichtig ausüben kann und ihm ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz innerhalb eines Jahres nach Rentenantragstellung weder vom Sozial...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialversicherung (1981; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-03 Berufsunfähigkeit
368.43 Pensionsversicherung (SV) |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-077846 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |