Erhöhtes Beförderungsentgelt
Die Klausel in allgemeinen Beförderungsbedingungen öffentlicher Verkehrsträger, wonach im Falle des Nichtbesitzes eines Fahrscheines ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben wird, ist als Vertragsstrafe nach dem Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 23)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
351.9 Verwaltungsrecht 34.038 Rechtsprechung 656.34 Strassenbahnen |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Die Klausel in allgemeinen Beförderungsbedingungen öffentlicher Verkehrsträger, wonach im Falle des Nichtbesitzes eines Fahrscheines ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben wird, ist als Vertragsstrafe nach dem Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |