Erhöhtes Beförderungsentgelt

Die Klausel in allgemeinen Beförderungsbedingungen öffentlicher Verkehrsträger, wonach im Falle des Nichtbesitzes eines Fahrscheines ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben wird, ist als Vertragsstrafe nach dem Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
351.9 Verwaltungsrecht
34.038 Rechtsprechung
656.34 Strassenbahnen
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Klausel in allgemeinen Beförderungsbedingungen öffentlicher Verkehrsträger, wonach im Falle des Nichtbesitzes eines Fahrscheines ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben wird, ist als Vertragsstrafe nach dem Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog