Erhöhtes Beförderungsentgelt

Die Klausel in allgemeinen Beförderungsbedingungen öffentlicher Verkehrsträger, wonach im Falle des Nichtbesitzes eines Fahrscheines ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben wird, ist als Vertragsstrafe nach dem Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1980; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
351.9 Verwaltungsrecht
34.038 Rechtsprechung
656.34 Strassenbahnen
Region:BRD
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