Verfassungsgericht lehnt eine VP-Beschwerde ab

Eine Beschwerde der ÖVP gegen den Bundesstellenplan abgewiesen. Es ging darum, dass im Justizministerium Beamte der Sektion IV nicht nach dem allgemeinen Schema entlohnt, sondern wie Staatsanwälte besoldet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1981)
Ort / Verlag / Datum:17.02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
342.33 Gewaltenteilung
342.722 Gleichheit: Grundrechte
35.08 Dienst, öffentlicher
347.963 Staatsanwälte
35.087.4 Beamte: Gehälter
354.51 Bundesministerium für Justiz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Beschwerde der ÖVP gegen den Bundesstellenplan abgewiesen. Es ging darum, dass im Justizministerium Beamte der Sektion IV nicht nach dem allgemeinen Schema entlohnt, sondern wie Staatsanwälte besoldet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog