Verfassungsgericht lehnt eine VP-Beschwerde ab
Eine Beschwerde der ÖVP gegen den Bundesstellenplan abgewiesen. Es ging darum, dass im Justizministerium Beamte der Sektion IV nicht nach dem allgemeinen Schema entlohnt, sondern wie Staatsanwälte besoldet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
342.33 Gewaltenteilung 342.722 Gleichheit: Grundrechte 35.08 Dienst, öffentlicher 347.963 Staatsanwälte 35.087.4 Beamte: Gehälter 354.51 Bundesministerium für Justiz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Beschwerde der ÖVP gegen den Bundesstellenplan abgewiesen. Es ging darum, dass im Justizministerium Beamte der Sektion IV nicht nach dem allgemeinen Schema entlohnt, sondern wie Staatsanwälte besoldet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |