27 AngG : Oberster Gerichtshof vom 25. September 1979

Ehewidrige Kontakte eines Angestellten mit der Gattin des Arbeitgebers berechtigt den Arbeitgeber aus einem wichtigen Grund, der an Gewicht den Gründen des 27 Z 1 bis 6 AngG gleichkommt zur vorzeitigen Entlassung des Arbeitnehmers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1981)
Ort / Verlag / Datum:02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung
34.038 Rechtsprechung
347.625 Ehebruch
331.77 Angestellte
Region:Österreich
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