27 AngG : Oberster Gerichtshof vom 25. September 1979
Ehewidrige Kontakte eines Angestellten mit der Gattin des Arbeitgebers berechtigt den Arbeitgeber aus einem wichtigen Grund, der an Gewicht den Gründen des 27 Z 1 bis 6 AngG gleichkommt zur vorzeitigen Entlassung des Arbeitnehmers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung
34.038 Rechtsprechung 347.625 Ehebruch 331.77 Angestellte |
Region: | Österreich
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