Der Verwaltungsgerichtshof hat die Zuständigkeit der belangten Behörde von Amts wegen wahrzunehmen : Verwaltungsgerichtshof vom 27. März 1979

Die Entscheidung ist weder rechtspolitisch noch rechtsdogmatisch vertretbar und steht mit dem gesamten einschlägigen Schrifttum im Widerspruch.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1981)
Ort / Verlag / Datum:02.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.991 Verwaltungsgerichtshof
347.9 Prozessverfahren
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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