Erweiterter Eigentumsvorbehalt in AGB gegenüber Letztverbraucher : OLG Frankfurt vom 11. September 1980
Die Klausel: 'Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den gesamten Geschäftsverbindungen Eigentum des Verwenders' in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1980; Nr 12)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347 Zivilrecht 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Klausel: 'Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den gesamten Geschäftsverbindungen Eigentum des Verwenders' in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |