Erweiterter Eigentumsvorbehalt in AGB gegenüber Letztverbraucher : OLG Frankfurt vom 11. September 1980
Die Klausel: 'Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den gesamten Geschäftsverbindungen Eigentum des Verwenders' in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wettbewerb in Recht und Praxis (1980; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347 Zivilrecht 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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