Erweiterter Eigentumsvorbehalt in AGB gegenüber Letztverbraucher : OLG Frankfurt vom 11. September 1980

Die Klausel: 'Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den gesamten Geschäftsverbindungen Eigentum des Verwenders' in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1980; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:12.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347 Zivilrecht
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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