Die Bewährungshilfe bleibt weiter unbürokratisch : Vom Saftladen bis zur Startwohnung
Die Novelle zum Bewährungshilfegesetz, die mit 1. Jänner 1981 in Kraft getreten ist, hat ein fast zwanzigjähriges Provisorium in eine Dauereinrichtung umgewandelt. Die Bewährungshilfe wird vom Richter meist für eine Probezeit von drei Jahren angeordnet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 03.02.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.86 Strafentlassene: Fürsorge
343.87 Resozialisierung 362.7/.8 Jugendfürsorge 351.761 Rauschgifte: Bekämpfung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-072767 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |