Die Übermittlung statistischer Daten zwischen dem Freistaat Bayern und österreichischen Bundesländern
Beide Länder im Bereich des bloss politischen Handelns zum Datenaustausch berechtigt. Eine generelle Pflicht zur Datenübermittlung lässt ferner das österreichisch-deutsche Raumordnungsabkommen erkennen. Die nationalen Datenschutzgesetze schränken die Übermittlung personenbezogener Daten ein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Donauraum (1980; Nr 3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
341.241 Abkommen, internationale 341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche |
Region: | Österreich
BRD |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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