Die Übermittlung statistischer Daten zwischen dem Freistaat Bayern und österreichischen Bundesländern

Beide Länder im Bereich des bloss politischen Handelns zum Datenaustausch berechtigt. Eine generelle Pflicht zur Datenübermittlung lässt ferner das österreichisch-deutsche Raumordnungsabkommen erkennen. Die nationalen Datenschutzgesetze schränken die Übermittlung personenbezogener Daten ein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Donauraum (1980; Nr 3)
VerfasserIn: Stichlberger, Günther
Ort / Verlag / Datum:07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
341.241 Abkommen, internationale
341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche
Region:Österreich
BRD
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