Lohnfortzahlungsgesetz

Wartefrist von 3 Kalendertagen, bevor die Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981)
Ort / Verlag / Datum:16.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung
331.817 Krankenstand
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wartefrist von 3 Kalendertagen, bevor die Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog