Lohnfortzahlungsgesetz

Wartefrist von 3 Kalendertagen, bevor die Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981)
Ort / Verlag / Datum:16.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.13 Kündigung
34.038 Rechtsprechung
331.817 Krankenstand
Region:BRD
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