Arbeitsrecht - Den Dienstgeber nicht im unklaren lassen : OGH vom 3. Juni 1980
Wenn aber dem gesamten Verhalten des Dienstnehmers zu entnehmen ist, dass er angesichts der Austrittsgründe dennoch nur kündigt, so darf der Arbeitgeber davon ausgehen, dass das Austrittsrecht nicht geltend gemacht wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 23.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
331.13 Kündigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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