Gesetzgebung und Richterrecht

Auch Richterrecht bedarf des Konsenses. Der Richterspruch vor allem wenn er Richterrecht setzt, muss von der Rechtsgemeinschaft angenommen werden. Aufgabe der Rechtsprechung wird es sein, qualitativ vertiefte Begründungen der Entscheidungen zugeben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981)
VerfasserIn: Müller, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:02.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.038 Rechtsprechung
340.134 Gesetzgebung
347.962 Richter
340.13 Recht, positives
351.83 Arbeitsrecht
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch Richterrecht bedarf des Konsenses. Der Richterspruch vor allem wenn er Richterrecht setzt, muss von der Rechtsgemeinschaft angenommen werden. Aufgabe der Rechtsprechung wird es sein, qualitativ vertiefte Begründungen der Entscheidungen zugeben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog