Gesetzgebung und Richterrecht
Auch Richterrecht bedarf des Konsenses. Der Richterspruch vor allem wenn er Richterrecht setzt, muss von der Rechtsgemeinschaft angenommen werden. Aufgabe der Rechtsprechung wird es sein, qualitativ vertiefte Begründungen der Entscheidungen zugeben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.038 Rechtsprechung
340.134 Gesetzgebung 347.962 Richter 340.13 Recht, positives 351.83 Arbeitsrecht |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-070127 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |