Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten : Bundesarbeitsgericht vom 3.7.1980
Erhält der Arbeitgeber bis zum Ablauf der 10-Tagefrist keine Mitteilung der Hauptfürsorgestelle, so gilt die Zustimmung gemäss 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG als erteilt. Der Arbeitgeber kann das Verfahren der Anhörung des Personalrats zu einer beabsichtigten ausserordentliche Kündigung eines Schwerbehinde...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.01.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.6 Invalideneinstellung
34.038 Rechtsprechung 331.135 Kündigungsschutz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Erhält der Arbeitgeber bis zum Ablauf der 10-Tagefrist keine Mitteilung der Hauptfürsorgestelle, so gilt die Zustimmung gemäss 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG als erteilt. Der Arbeitgeber kann das Verfahren der Anhörung des Personalrats zu einer beabsichtigten ausserordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten auch nach dem Ende des Zustimmungsverfahrens oder nach dem Eintritt der Zustimmungsfiktion einleiten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |