Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten : Bundesarbeitsgericht vom 3.7.1980

Erhält der Arbeitgeber bis zum Ablauf der 10-Tagefrist keine Mitteilung der Hauptfürsorgestelle, so gilt die Zustimmung gemäss 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG als erteilt. Der Arbeitgeber kann das Verfahren der Anhörung des Personalrats zu einer beabsichtigten ausserordentliche Kündigung eines Schwerbehinde...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981)
Ort / Verlag / Datum:02.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalideneinstellung
34.038 Rechtsprechung
331.135 Kündigungsschutz
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erhält der Arbeitgeber bis zum Ablauf der 10-Tagefrist keine Mitteilung der Hauptfürsorgestelle, so gilt die Zustimmung gemäss 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG als erteilt. Der Arbeitgeber kann das Verfahren der Anhörung des Personalrats zu einer beabsichtigten ausserordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten auch nach dem Ende des Zustimmungsverfahrens oder nach dem Eintritt der Zustimmungsfiktion einleiten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog