Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten : Bundesarbeitsgericht vom 3.7.1980

Erhält der Arbeitgeber bis zum Ablauf der 10-Tagefrist keine Mitteilung der Hauptfürsorgestelle, so gilt die Zustimmung gemäss 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG als erteilt. Der Arbeitgeber kann das Verfahren der Anhörung des Personalrats zu einer beabsichtigten ausserordentliche Kündigung eines Schwerbehinde...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981)
Ort / Verlag / Datum:02.01.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalideneinstellung
34.038 Rechtsprechung
331.135 Kündigungsschutz
Region:BRD
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